EU-Bioverordnung
2018 stimmte der EU-Rat der Verordnung (EU) 2018/848 zu, in der die Grundsätze, Ziele und übergeordneten Regeln des ökologischen Landbaus festgelegt wurden und definiert wird, wie ökologische Erzeugnisse zu kennzeichnen sind.
Diese Verordnung, Geltungsbeginn mit 01.01.2022, löste die bis dahin anzuwendende Verordnung (EU) 834/2007 ab und wird durch mehrere Delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen zur Erzeugung, dem Vertrieb und der Vermarktung von Bio-Produkten ergänzt.
Alle diese Rechtsakte sind die Rechtsgrundlage dafür, ob Waren innerhalb der EU als ökologisch vermarktet werden dürfen, einschließlich solcher, die aus Nicht-EU-Ländern importiert wurden. Die Vorschriften legen auch fest, wie und wann das EU-Bio-Logo verwendet werden kann.
Der ökologische Landbau ist eine landwirtschaftliche Methode, die darauf abzielt Lebensmittel mit natürlichen Substanzen und Verfahren herzustellen. Dies bedeutet, dass der ökologische Landbau tendenziell nur begrenzte Auswirkungen auf die Umwelt hat.
RichtlinienDie Europäische Kommission hat mehrere Vorschriften für die Herstellung, den Vertrieb und die Vermarktung von Biowaren erlassen.
WebsiteRules and standards Ec No 2018/848Ansprechperson
Landwirtschaft
+43 (0) 59292-3108>
l.auer@abg.at
Verarbeitung
>
r.friedl@abg.at